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Leistungsbewertung "Sonstige Mitarbeit"

Leistungsbewertung ist ein wichtiger Bestandteil des Schullebens. Sie soll allen Schülerinnen und Schülern den Stand ihres Lernprozesses deutlich machen.

Die Beurteilung von Klassenarbeiten und Klausuren ist fast immer einsichtig, weil alle Schülerinnen und Schüler die gleichen Aufgaben bearbeiten und ein Erwartungshorizont die Bewertung der Arbeit nachvollziehbar macht. Dagegen ist die Beurteilung der „Sonstigen Mitarbeit“ für Schülerinnen und Schüler deutlich schwieriger nachzuvollziehen, weil die erbrachten Leistungen individuell und vielschichtiger sind. Deshalb versucht das Ravensberger Gymnasium die Kriterien im Bereich der „Sonstigen Mitarbeit“ für Schülerinnen und Schüler, aber auch für Eltern besonders transparent darzustellen.

Unterrichtsbeiträge für die „Sonstige Mitarbeit“

Zur "Sonstigen Mitarbeit" gehören nicht nur mündliche Beiträge, wie zum Beispiel

  • Beiträge zum Unterrichtsgeschehen,
  • Präsentationen,
  • Vortrag eines Gruppenergebnisses,
  • Antworten auf Wissensfragen,

sondern auch andere Beiträge zum Unterricht, wie zum Beispiel

  • schriftliche Übungen,
  • Protokolle,
  • Heftführung,
  • Referate.

Bei der Bewertung werden die Qualität, die Häufigkeit und die Kontinuität der Beiträge berücksichtigt.

Kriterienkatalog der Fachkonferenzen

In den Fachkonferenzen sind die Kriterien und die Gewichtungen für die Leistungsbewertung auf Grundlage der Kernlehrpläne entwickelt worden. Dieser Katalog wird den Schülerinnen und Schülern am Anfang des Schuljahres vorgestellt.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Schulgesetz (§ 44 Information und Beratung): Schülerinnen und Schülern sowie deren Eltern sind die Bewertungsmaßstäbe für die Notengebung und für Beurteilungen zu erläutern. Auf Wunsch werden ihnen ihr Leistungsstand mitgeteilt und einzelne Beurteilungen erläutert.

Schulgesetz (§ 70 Fachkonferenz): Die Fachkonferenz entscheidet in ihrem Fach über Grundsätze zur Leistungsbewertung.

APO Sekundarstufe I (§ 6 Leistungsbewertung): Zum Beurteilungsbereich „Sonstige Leistungen“ gehören alle im Zusammenhang mit dem Unterricht erbrachten mündlichen und praktischen Leistungen sowie gelegentliche kurze schriftliche Übungen.

Kernlehrpläne (Leistungsbewertung): Die Fachkonferenz legt nach § 70 SchG Grundsätze zu Verfahren und Kriterien der Leistungsbewertung fest. Kriterien der Leistungsbewertung müssen den Schülerinnen und Schülern sowie deren Eltern im Voraus transparent gemacht werden. Keinesfalls dürfen die Ergebnisse schriftlicher Überprüfungen eine bevorzugte Stellung innerhalb der Notengebung haben.

Beschlüsse der Fachkonferenzen am RGH

Um die Transparenz bei der Leistungsbewertung zu steigern, haben alle Fachkonferenzen der nichtschriftlichen Fächer einen Kriterienkatalog entworfen, der den Schülerinnen und Schülern zu Schuljahresbeginn erläutert wird. Darüber hinaus wurden für die Sekundarstufe I folgende Festlegungen getroffen:

Fächer schriftliche Leistungen "Quartalsnoten"
Biologie Test sinnvoll, aber nicht vorgeschrieben ja, auf Anfrage
Chemie mindestens ein Test pro Halbjahr ja
Erdkunde Test sinnvoll, aber nicht vorgeschrieben ja, auf Anfrage
Geschichte Test sinnvoll, aber nicht vorgeschrieben ja, auf Anfrage
Musik mindestens ein Test pro Halbjahr, ein zweiter kann durch eine Präsentation ersetzt werden ab Klasse 7 ja, vorher auf Anfrage
Physik mindestens ein Test pro Halbjahr ja
Religion Test sinnvoll, aber nicht vorgeschrieben ja
Philosophie Test sinnvoll, aber nicht vorgeschrieben ja
Sozialwissenschaften Test sinnvoll, aber nicht vorgeschrieben ja, auf Anfrage
Kunst Produkte nicht notwendig
Sport praktische Prüfungen nicht notwendig

Grundlagen der Leistungsbewertung

Die Grundlagen für die Leistungsbewertung in den einzelnen Fächern finden sich zusammen mit den schulinternen Lehrplänen in einer übersichtlichen Tabelle.

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