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Ab 19. April Wechselunterricht mit Testpflicht

Die Landesregierung hat entschieden und in einer Schulmail bekanntgegeben, dass alle Schulen in der nächsten Woche wieder in den Wechselunterricht wie vor den Osterferien zurückkehren. Am Montag, 19. April, kommt am Ravensberger Gymnasium zunächst die Gruppe B, am Dienstag dann die Gruppe A in den Präsenzunterricht. Es wird täglich gewechselt. Eine Notbetreuung für die Jahrgänge 5 und 6 wird im Meierfeld weiterhin angeboten. Hierfür kann das Formular Notbetreuung genutzt werden.

Die Testpflicht für alle Schülerinnen und Schüler, alle Lehrkräfte und das schulische Personal, die seit dem 12. April gilt, wird fortgesetzt. Die Teilnahme an zwei Tests pro Woche ist die Voraussetzung für den Aufenthalt in der Schule. Für die Schülerinnen und Schüler werden die Corona-Selbsttests ausschließlich in der Schule durchgeführt. Lehrkräfte und das schulische Personal können die Tests in der Schule oder zu Hause durchführen. Alternativ zur Testung in der Schule kann ein höchstens 48 Stunden alter Negativtest einer anerkannten Teststelle vorgelegt werden. Die Testtermine in der Q1 und Q2 bleiben bestehen. Die Termine für die übrigen Jahrgangsstufen und das Vorgehen bei der Abiturprüfung wird in Kürze bekanntgegeben.

Falls Sie als Eltern der Testpflicht widersprechen wollen, dann beachten Sie bitte, dass nicht getestete Schülerinnen und Schüler keinen Anspruch auf ein individuelles Angebot des Distanzunterrichts haben. Bedenken Sie bitte zudem, dass Sie als Eltern eine Verantwortung für den regelmäßigen Schulbesuch ihres Kindes (§ 41 Absatz 1 Satz 2 Schulgesetz NRW) haben, und dass der Bildungserfolg gefährdet ist, wenn Ihr Kind die Schule nicht besucht. Für einen Widerspruch benutzen Sie bitte das Formular Widerspruch.

Der Schulleiter muss das Gesundheitsamt über ein positives Testergebnis informieren und die betroffene Person von der Teilnahme am Präsenzbetrieb bzw. der Notbetreuung ausschließen. Die Person muss sich in der Folge in einem Testzentrum oder bei der Hausärztin oder dem Hausarzt unverzüglich einem PCR-Test unterziehen und kann erst nach Vorlage eines negativen Ergebnisses wieder am Schulbetrieb teilnehmen.

Beim Unterricht treten ab dem 19. April folgende Änderungen ein:

  • Sportunterricht im Freien ist in allen Jahrgangsstufen (J 5 bis Q1) wieder möglich. Die Fachlehrkräfte informieren Ihre Schülerinnen und Schüler über das genaue Vorgehen. Ob auch der Schwimmunterricht wieder stattfinden kann, ist noch nicht abschließend geklärt. Weitere Informationen werden folgen.
  • In der Q1 wurden die Fächer Sport, Kunst, Musik, Literatur, die Projektkurse und das Instrumental-/Vokalpraktikum zuletzt weiterhin nur auf Distanz unterrichtet. Da das Wechselmodell voraussichtlich bis zu den Sommerferien fortgesetzt werden soll, möchten wir auch in diesen Fächern den Präsenzunterricht wieder ermöglichen. Falls es sich um Randstunden handelt, entscheidet die Fachlehrkraft, ob der Unterricht auf Distanz oder in Präsenz erteilt wird und teilt den Kursen die Entscheidung rechtzeitig mit. Zudem müssen die Vertretungsplaner informiert werden, falls ein Raum benötigt wird.
  • In den Jahrgängen 5 bis 9 wird nun auch wieder katholischer Religionsunterricht und Praktische Philosophie erteilt. Die Klassenverbände bleiben jedoch bestehen und werden nicht gemischt. Ähnlich wie in den zweiten Fremdsprachen versorgen die Fachlehrkräfte die Schülerinnen und Schüler mit Aufgaben und betreuen die verschiedenen Teilgruppen in den verschiedenen Räumen.

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